„Wild-West-Methoden“ eines Abschleppunternehmers
58-jähriger Neuburger wird wegen unseriöser Geschäftspraktiken zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Vor dem Amtsrichter zeigt er sich respektlos und aggressiv.
Für Gericht und Staatsanwaltschaft war es eine „glasklare Sache“: Der 58-jährige Unternehmer hatte keinen Auftrag, Autos von Baustellen in Neuburg abzuschleppen. Wegen Erpressung, Amtsanmaßung, Betrug und falscher Versicherung an Eides statt wurde der Neuburger nun zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Sein mitangeklagter Sohn muss wegen Erpressung 1200 Euro Geldstrafe bezahlen.
Zwei nervenaufreibende Verhandlungstage brachten Richter und Staatsanwalt an den Rand ihrer Geduld. Während des ganzen Prozesses verhielt sich der 58-jährige Hauptangeklagte äußerst respektlos und aggressiv und bekam dafür auch am Schluss die Quittung. Der Mann zeigte doch tatsächlich Staatsanwalt Gerhard Reicherl bei dessen Plädoyer einen Vogel. Reicherl wies den Mann deshalb lautstark zurecht, wobei der wiederum türknallend den Gerichtssaal verließ, um auszutreten. Amtsrichter Christian Veh ließ daraufhin drei Sicherheitsbeamte im Gerichtssaal postieren, damit „das Verfahren ordnungsgemäß zu Ende gebracht werden kann“, so der Richter.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.