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Foto: Alexander Kaya
Foto: Alexander Kaya

Das Gericht hat entschieden: Einem 55-jährigen Betriebsrat darf nicht gekündigt werden.

Neuburg-Schrobenhausen
19.12.2013

Zoff im Seniorenheim: Betriebsrat darf bleiben

Von Luzia Grasser

Der Betriebsrat in einem Seniorenheim wird von einem Teil der Belegschaft und der Geschäftsführung bekämpft. Der Richter entschied, dass dem 55-Jährigen nicht gekündigt werden darf.

Die Stimmung in einem Seniorenheim im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist schlecht. So schlecht, dass gestern eine lange schwelende Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Unternehmen vor Gericht gelandet ist. Richter Franz Schmid musste ein Urteil sprechen, für eine außergerichtliche Lösung waren die Fronten zu verhärtet. So lautete der Richterspruch: Das Arbeitsgericht sieht keine ausreichende Begründung dafür, dass dem beklagten Betriebsrat gekündigt werden kann. Dessen Reaktion: „Ich bin erleichtert.“

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Betriebsrat wurde mehrfach von der Belegschaft und der Geschäftsführung bekämpft

Es war nicht das erste Mal, dass sich die beiden Parteien vor Gericht gesehen haben. Vor knapp zwei Wochen schon musste Schmid entscheiden. Damals hatte er die erste Klage des Unternehmens abgewiesen. Es wollte eine außerordentliche Kündigung erreichen, weil angeblich andere Mitarbeiter vehement darauf bestünden, dass dem Mann gekündigt wird. Tatsächlich gibt es einen Brief, den 22 der 47 Mitarbeiter unterzeichnet haben und in dem sie eine „Lösung des Problems Betriebsrat“ fordern. Für eine sogenannte Druckkündigung sah Schmid aber keinen Anlass. Das Unternehmen, betonte er, hätte nichts unternommen, um wieder für Frieden unter den zerstrittenen Parteien zu sorgen. Denn das Haus war und ist immer noch in zwei Lager gespalten.

Gestern nun ging es um eine zweite Klage. Auch hier wollte das Unternehmen gerichtlich erreichen, dass es seinem Betriebsrat kündigen kann. Und auch hier scheiterte es. Hintergrund war das Schreiben der Mitarbeiter, in dem sie den Betriebsrat angingen. Der 55-Jährige sah sich sowohl in der Sprache als auch den Methoden an das Dritte Reich erinnert und sprach das in zwei Vier- und Sechs-Augengesprächen mit Geschäftsführung und Stationsleitung auch an. Zudem war von seiner Seite das Wort „totalitär“ gefallen.

Methoden erinnern 55-Jährigen an das Dritte Reich

In diesen Äußerungen nun sah der Arbeitgeber genug Munition, um eine Kündigung durchzudrücken. Das Gericht sah dies anders, auch wenn Franz Schmid erklärte, dass es „eine schwere und auch knappe Entscheidung“ war. Allein ein einziger Grund rechtfertige aber noch keine Kündigung, betonte Schmid. Es müssen auch die Gesamtumstände betrachtet werden. Und die gaben letztendlich den Ausschlag, eine Kündigung nicht zuzulassen. Schmid ließ keinen Zweifel daran, dass die Äußerungen des beklagten Betriebsratsvorsitzenden „eine grobe Beleidigung der Geschäftsführung“ seien und auch eine Verunglimpfung der Opfer des NS-Regimes. Umso mehr, als diese Aussagen sogar zweimal gefallen sind. Doch das Gericht stufte eine Entschuldigung des 55-Jährigen als glaubhaft ein und sah es auch als erwiesen an, dass er diese Sätze in einer emotional aufgeheizten Stimmung ausgesprochen hatte. Zudem war die Arbeitgeberseite auch nicht glimpflich mit dem Mann umgegangen und warf ihm in einer E-Mail eine „leichte Demenz“ vor. Außerdem hätte es der Beklagte in seinem Alter schwer auf dem Arbeitsmarkt, betonte Schmid, und dem Unternehmen seien durch dessen Aussagen im kleinen Kreis auch keine wirtschaftlichen Schäden entstanden. Deshalb also die Abweisung der Klage

Betriebsrat will Briefe mit Unterschriftenliste künftig verhindern

Ob das Verfahren damit zu Ende ist, ist noch fraglich. Das Unternehmen kann noch eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Ein Wiedersehen der beiden Parteien vor Gericht wird es aber bereits am 9. Januar geben, dann mit einer umgekehrten Rollenverteilung. Der Betriebsrat will bei diesem Verfahren erreichen, dass das Unternehmen künftig Briefe mit einer Unterschriftenliste verhindern soll. Außerdem soll der Mitarbeiterin, die der Betriebsrat als Initiatorin des Schreibens sieht, wegen eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekündigt werden.

Richter Franz Schmid hat die Hoffnung auf eine Versöhnung aber noch nicht aufgegeben: „Ich hoffe, bloß, dass die Arbeitgeber- und die Betriebsratsseite wieder ein vertrauensvolles und konstruktives Verhältnis herstellen.“

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