Zwei Bilder für die Heimat
Die Familie von Romani Rose wurde im Dritten Reich verfolgt und ermordet. Und doch sieht er Deutschland als seine Heimat. Jetzt hat er zwei Bilder übergeben.
Welche Bedeutung kann Heimat für jemanden haben, dessen Vorfahren von Menschen jenes Landes, in dem er selbst lebt, verfolgt, entrechtet und ermordet wurden? Wenn Menschen dieser Heimat jemanden nur, weil er einer Minderheit angehört, an den Rand der Gesellschaft stellen? Für Romani Rose ist Deutschland seine Heimat. Trotz der Verfolgung seiner Großeltern und Eltern durch die Nazis. Trotz des weiter anhaltenden Unrechts in der jungen Bundesrepublik, die Romani Rose als Sinti am eigenen Leib erfahren hat. Er ist Deutscher. Und er ist es mit Stolz auf seine Heimat. Sein Leben lang setzt sich der 71-Jährige für Gleichberechtigung ein. Seit 1982 ist er Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.
Am Montagabend hat Romani Rose zwei Gemälde gestiftet. Nicht als Vorsitzender, sondern als Privatmann und Mäzen. Das Bild von Erwin Emerich, einem elsässischen Maler, zeigt einen unbekannten badischen Offizier im Jahr 1916. Es geht als Schenkung an das Armeemuseum. Das Gemälde von Hermann Otto Rüger, das einen Arzt am Bett eines kranken Kindes zeigt, erhält das Medizinhistorische Museum. Zwei wichtige Zeitzeugen, wie Ingolstadts Kulturreferent Gabriel Engert betonte. Das dritte Geschenk aber berührte die Zuhörer, die zur feierlichen Übergabe ins Armeemuseum gekommen waren, am meisten. Rose berichtete von Ungleichbehandlung, von Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung. Immer schon hätten die Sinti und Roma unter Diskriminierung gelitten. Während des Naziregimes aber nahm die Vertreibung und Inhaftierung in Konzentrationslager industrielle Züge an: „Ab 1933 wurden die Sinti und Roma vom Säugling bis zum Greis erfasst, entrechtet, deportiert und ermordet.“ 1935 hätten die Rassengesetze Juden und „Zigeunern“ das Existenzrecht abgesprochen, so Rose weiter. Auch mit Ende des Nazi-Regimes sei die Diskriminierung nicht zu Ende gewesen. Noch 1956 urteilte der Bundesgerichtshof, dass in Polen verschleppten Sinti und Roma keine Entschädigung zustehe, weil sicherheitspolitische Erwägungen zu der Aktion geführt hätten. In einem Urteil stand als Begründung, „Zigeuner“ neigten zu Kriminalität. Welche Verhöhnung und Diffamierung der Opfer sei das von höchst richterlicher Seite. Und das in der Bundesrepublik: „Auch nach dem Krieg herrschten apartheidähnliche Zustände in Deutschland.“
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