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15. Februar 2010 14:35 Uhr

Ansehen von Internet-Kinderpornos ist strafbar

Hamburg (dpa) - Wer sich Kinderpornos im Internet herunterlädt und ansieht, macht sich strafbar. Das entschied heute das Hamburger Oberlandesgericht. Begründung: Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers, seien Nutzer im Besitz der Dateien. Das Gericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Harburg auf. Dort war vor einem Jahr ein Mann von dem Vorwurf freigesprochen worden, sich Besitz von Kinderporno-Dateien verschafft zu haben. Das Verfahren wird jetzt neu aufgerollt.

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