20-Jähriger sitzt sieben Monate zu Unrecht in Haft
Eine Jugendliche beschuldigte einen heute 20-jährigen Afghanen, sie sexuell vergewaltigt zu haben. Das Gericht spricht ihn frei und stellt fest, dass die Tat so nie passiert ist.
Die Vorwürfe wiegen schwer, die eine Jugendliche gegenüber einem heute 20-jährigen Afghanen erhoben hat. Er soll sie in einer Wohnanlage im Ries gegen ihren Willen im Intimbereich berührt haben. In der Wohnanlage sind Mädchen in Wohngemeinschaften untergebracht, einen Stock höher leben unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge. Der zweite Fall beschreibt eine noch gravierendere Straftat. Der junge Mann soll im März 2016 nach einem Diskobesuch frühmorgens betrunken zu ihr ins Bett gekommen sein, sie ausgezogen und anschließend gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt haben. In einer Polizeivernehmung soll das Mädchen gesagt haben, dass sich der junge Mann erst dann von ihr abgewandt habe, als sie drohte, eine Erzieherin einzuschalten. Gestern fand der Prozess vor dem Schöffengericht am Augsburger Amtsgericht statt. Der Afghane musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen verantworten. Doch nach mehreren Stunden sprach ihn der Vorsitzende Richter Bernhard Kugler frei. „Wir sind der Meinung, dass das so nicht passiert ist“, sagte er. „Das ist leider ein Beispiel dafür, dass die Aussage eines Mädchens dazu geführt hat, dass jemand unschuldig längere Zeit in Untersuchungshaft sitzt.“
Nach Verlesen der Anklageschrift konnte sich der mutmaßliche Täter zu den Vorwürfen äußern. Verteidiger Jörg Seubert übernahm dies für seinen Mandanten und wies die Vorwürfe vollumfänglich zurück. Es habe zwar einige Wochen vor den im Raum stehenden Vorwürfen Oralverkehr zwischen seinem Mandanten und der Geschädigten gegeben, davon stamme auch eine Spermaspur auf dem Laken der Jugendlichen, dieser sei aber einvernehmlich gewesen. Chatprotokolle der Beiden belegten, dass sie Nettigkeiten ausgetauscht hätten. Es sei in den Gesprächsverläufen aber auch ersichtlich, dass die Jugendliche, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, mehr Zuneigung zeigte, als der Angeklagte. Der Verteidiger schätzte, dass vielleicht dieses einseitige Verhältnis ein Motiv für die enormen Anschuldigungen sein könnte.
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