Wenn ein Dachfenster kaputt ist, verlieren Hausbesitzer in der Altstadt den Bestandsschutz. Das sollte sich mit der neuen Altstadtsatzung ändern.
Stellen Sie sich vor, Ihr Dachfenster ist morsch. Es regnet, Wasser dringt ein – im besten Fall tropft es auf die Fliesen im Bad, im schlechtesten auf das gute Parkett. Deshalb wollen Sie das Dachfenster austauschen. Doch dann müssen Sie feststellen: Das dürfen Sie gar nicht – weil Sie so Ihren Bestandschutz verlieren und die Altstadtsatzung nur ein 0,35 Quadratmeter großes Fenster pro Dachseite erlaubt. Und so bleibt Ihnen nur, in eine Gaube zu investieren – oder bei elektrischem Licht zu leben.
Es ist sicher richtig, dass die Altstadt Nördlingens geschützt wird. Nur mit einer entsprechenden Satzung lässt sich das historische Erbe für die Nachwelt bewahren. Nicht zuletzt kommen jedes Jahr zahlreiche Touristen ins Ries, die von Nördlingen begeistert sind. Und auch viele Bürger sind stolz auf ihre Stadt. Nur: Wenn über die neue Altstadtsatzung in den nächsten Monaten diskutiert wird, dann sollten sich die Stadträte den Punkt „Bestandsschutz“ noch einmal genau anschauen. Und ihn auf seine Praxistauglichkeit hin überprüfen. Eine Gaube bauen, weil ein Fenster morsch ist? Ein Dachzimmer verdunkeln, weil der Rahmen kaputt ist?
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