Alter Baum darf nicht gefällt werden
Landratsamt macht Ehingen Strich durch die Rechnung
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes Donau-Ries hat der Gemeinde Ehingen einen Strich durch die Rechnung gemacht und sich gegen die Fällung eines alten Baumes am „Luckengraben“ ausgesprochen. Wie berichtet, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung im November dafür ausgesprochen, die Weide zu fällen und eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen. Zum einen würde der Flusslauf des Baches beeinträchtigt, andererseits fielen besonders bei Stürmen Äste auf die angrenzenden Felder, die dann während der Ernte in landwirtschaftliche Maschinen geraten könnten, lautete die Begründung.
In ihrem Ablehnungsschreiben argumentiert die UNB, dass es sich bei der Weide um den einzigen Baum weit und breit handle, der sich in diesem Gewässerabschnitt befinde. Andere Gehölze seien ebenfalls nicht vorhanden. Dabei stellten Ufergehölze einen wichtigen Bestandteil eines funktionierenden Ökosystem an Fließgewässern dar. Außerdem würden sie die Gewässer beschatten, was zu einer geringeren Erwärmung des Wassers im Sommer führe und somit zu einer besseren Sauerstoffversorgung sowie einer Verbesserung der Wasserqualität. Darüber hinaus würden die Gehölze eine wichtige Pufferfunktion zu den angrenzenden Feldern einnehmen und Dünge- und Spritzmittel zurückhalten.
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