Anhörung: Privatsphäre der Kinder hat oberste Priorität
Die Anhörung am Familiengericht in Nördlingen hat begonnen. Gestern wurden drei Kinder im Alter von 13, 15 und 16 Jahren befragt.
Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag wundert sich etwas über das rege Presseinteresse, denn aus seiner Sicht ist die gestrige Anhörung von Kindern aus der Sekte „Zwölf Stämme“ weder der Beginn noch der Abschluss eines Verfahrens, sondern ein Teil mittendrin. Beyschlag selbst ist mit dem Verfahren vor dem Familiengericht nicht befasst, lädt aber in seiner Eigenschaft als Pressesprecher seines Hauses eine halbe Stunde vorher zur Pressekonferenz.
„Die Wahrung der Privatsphäre der Kinder steht jetzt ganz oben an.“
Der erste Punkt ist ihm der Wichtigste: „Die Wahrung der Privatsphäre der Kinder steht jetzt ganz oben an.“ Er untersagt deshalb außerhalb der Pressekonferenz jegliche Aufnahmen von Personen im Haus und appelliert an die Medienvertreter, diese Privatsphäre zu respektieren.
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