B25: Drei Spuren und die Klage-Frage
Ob der dreispurige Ausbau zwischen Nördlingen und Möttingen bereits im nächsten Jahr oder doch erst deutlich später beginnt, hängt mit einer bald endenden Frist zusammen.
Georg Schabert will sich Zeit lassen, bevor er zusammen mit seinem Anwalt darüber entscheidet, ob er gegen den Planfeststellungs- beschluss der Regierung von Schwaben für den ersten Bauabschnitt des geplanten dreispurigen Ausbaus der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen (wir berichteten) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einreicht. Bis Mitte November hat er noch Bedenkzeit. Bis dahin läuft die Klagefrist. Würde sich der Nördlinger Landwirt dazu entschließen, käme es bei dem Straßenbauprojekt zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung, sagte Bauoberrat Stefan Greinender, vom Staatlichen Bauamt Augsburg gestern gegenüber unserer Zeitung. „Dann ist ein Baubeginn im Jahre 2018 mit Sicherheit kein Thema.“
Wie berichtet, ist Schabert Hauptbetroffener des Projektes. Er würde rund sechs Hektar landwirtschaftliche Fläche für den sogenannten „2+1-Ausbau“ verlieren, was er nach eigenen Angaben als existenzbedrohend ansieht. Er hat im Vorfeld der Planfeststellung Alternativvorschläge aufgezeigt – mit erheblich weniger Flächenverbrauch im Bereich der Anschlussstelle Nördlingen-Süd, von der aus der dreispurige Ausbau in Richtung Möttingen bekanntlich erfolgen soll. Doch im Planfeststellungsbescheid finden sich diese nicht wieder.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.