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  3. Nördlingen: B25: Drei Spuren und die Klage-Frage

Nördlingen
11.10.2017

B25: Drei Spuren und die Klage-Frage

Im Zuge des Ausbaus der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen, soll unter anderem die Kreuzung nach Reimlingen ausgebaut und verbreitert werden. Ein Nördlinger Landwirt kann noch bis Mitte November Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben einreichen.
Foto: Szilvia Iszó

Ob der dreispurige Ausbau zwischen Nördlingen und Möttingen bereits im nächsten Jahr oder doch erst deutlich später beginnt, hängt mit einer bald endenden Frist zusammen.

Georg Schabert will sich Zeit lassen, bevor er zusammen mit seinem Anwalt darüber entscheidet, ob er gegen den Planfeststellungs- beschluss der Regierung von Schwaben für den ersten Bauabschnitt des geplanten dreispurigen Ausbaus der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen (wir berichteten) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einreicht. Bis Mitte November hat er noch Bedenkzeit. Bis dahin läuft die Klagefrist. Würde sich der Nördlinger Landwirt dazu entschließen, käme es bei dem Straßenbauprojekt zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung, sagte Bauoberrat Stefan Greinender, vom Staatlichen Bauamt Augsburg gestern gegenüber unserer Zeitung. „Dann ist ein Baubeginn im Jahre 2018 mit Sicherheit kein Thema.“

Wie berichtet, ist Schabert Hauptbetroffener des Projektes. Er würde rund sechs Hektar landwirtschaftliche Fläche für den sogenannten „2+1-Ausbau“ verlieren, was er nach eigenen Angaben als existenzbedrohend ansieht. Er hat im Vorfeld der Planfeststellung Alternativvorschläge aufgezeigt – mit erheblich weniger Flächenverbrauch im Bereich der Anschlussstelle Nördlingen-Süd, von der aus der dreispurige Ausbau in Richtung Möttingen bekanntlich erfolgen soll. Doch im Planfeststellungsbescheid finden sich diese nicht wieder.

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