"Bauernglatteis" im Herbst: Wer haften muss, wenn das Auto rutscht
„Bauernglatteis“ ist im Herbst kein seltenes Phänomen. Warum es durch Schmutz auf den Straßen immer wieder zu Unfällen kommen kann.
Mit dem Beginn des Herbstes kommt auch die Zeit der Ernte: Überall im ländlichen Raum fahren die Bauern Obst, Gemüse und Feldfrüchte mit ihren großen Maschinen ein. Doch was die einen ernten, birgt für die anderen Ungemach, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): Denn auf den Landstraßen hinterließen die Nutzfahrzeuge nicht selten mit Erdklumpen verdreckte Fahrbahnen, die sich bei nasser und feuchter Witterung zu gefährlichen Rutschbahnen für Autofahrer entwickeln könnten: das sogenannte „Bauernglatteis“.
Wer haftet, wenn ein Unfall passiert? Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im BVK, sagt, dass generell die Haftpflichtversicherung des Verschmutzers für den Schadensersatz zuständig ist. „Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie beispielsweise Traktoren ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadensregulierung zuständig."
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