Staatsanwalt und Nebenkläger fechten Urteil an
Nördlingen Wie berichtet, stand letzte Woche ein 40-jähriger Gruppenleiter des Donauwörther Hubschrauber-Herstellers Eurocopter wegen Diebstahls und schwerer Körperverletzung vor dem Nördlinger Schöffengericht. Den Diebstahl gestand er und wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt; aber eine Körperverletzung im Zuge von brutalem Mobbing eines 27-jährigen Zeitarbeiters sah das Gericht als nicht erwiesen an.
Zwei Gründe sprachen laut Richter Helmut Beyschlag und den beiden Schöffen gegen eine Verurteilung: Von den zehn vernommenen Zeugen wollte kein Einziger etwas von Mobbing und Fußtritten mitbekommen haben. Zudem seien Restzweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und Nebenklägers aufgekommen – so habe er trotz schwerer Knie- und Schienbeinverletzungen keine Schmerzenslaute von sich gegeben und sich mit seinem Vorgesetzten vertraut gezeigt, zum Beispiel durch eine Fahrgemeinschaft.
Zeitarbeiter wird für glaubwürdig gehalten
Die Staatsanwaltschaft will jetzt beim Amtsgericht Nördlingen gegen das Urteil Berufung einlegen. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai erklärte gegenüber unserer Zeitung, er sähe den 28-jährigen Zeitarbeiter nach wie vor als glaubwürdig an. Die Berufung könne er erst detailliert begründen, wenn ihm das ausformulierte Urteil vorliege.
Staatsanwältin Simone Hacker hatte vor Gericht in ihrem Plädoyer bekräftigt, dass der mutmaßlich Geschädigte die betreffenden Situationen glaubhaft und detailliert nachgestellt hatte: „So etwas kann man sich nicht ausdenken.“
Er habe keinerlei Belastungseifer gezeigt und hätte auch keinen Grund gehabt, seinem Vorgesetzten eine Straftat anzuhängen, zumal relativ klar war, dass er sich schon wegen 30-fachen Diebstahls verantworten müsse.
Die Staatsanwältin hatte zusammen mit der Strafe für den Diebstahl eine Gesamtstrafe von drei Jahren Freiheitsentzug gefordert.
Der Vertreter des Nebenklägers und mutmaßlichen Opfers, Rechtsanwalt Günther Kretzinger aus Donauwörth, erklärte gegenüber unserer Zeitung, er habe noch nicht entschieden, ob er in Berufung gehen wolle oder nicht. Er wolle vor Ablauf der Berufungsfrist erst noch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nehmen.
Finanzielles Risiko
Kretzinger sieht das Risiko eines zusätzlichen finanziellen Aufwandes für seinen Mandanten, wenn der Fall vor dem Landgericht Augsburg mit allen Zeugen neu aufgerollt wird. (hum)
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