Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Kommentar: Das derzeitige Schulgesetz ist realitätsfern

Das derzeitige Schulgesetz ist realitätsfern

Kommentar Von Julian Würzer
18.09.2018

Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen: Das Smartphone ist ein Alltagsgegenstand. Deshalb sollte der Umgang in der Schule gelehrt werden.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem vergangenen Jahr zeigen: 95,5 Prozent der über 18-Jährigen besaßen ein Smartphone. In der Altersklasse zwischen 18 und 25 Jahren waren es sogar fast 100 Prozent. Diese Zahlen machen deutlich, dass die aktuelle Gesetzgebung und die häufigste Regelung zur Handynutzung an Schulen realitätsfern ist. Laut Schulgesetz dürfen Smartphones nur in Absprache mit einer Lehrkraft privat genutzt werden. Die restliche Zeit muss es ausgeschaltet bleiben. In dem Gesetz steht auch, dass bei Verstößen das Smartphone vorübergehend einbehalten werden darf – eine Randnotiz, die viel Spielraum für die Lehrkräfte beinhaltet. Heißt „vorübergehend“ bis zum nächsten Tag, oder doch nur bis zum Unterrichtsende? Es dürfte deshalb oft zu Diskussionen zwischen Lehrern und Schülern kommen. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass das Gesetz einem Handyverbot gleicht. Doch die Statistik des Bundesamtes zeigt: Das Smartphone ist ein Alltagsgegenstand, der nicht einfach weggeschlossen werden kann. Den Schülern muss ein sorgsamer Umgang mit den Mobilfunkgeräten gelehrt werden. Etwa, dass es im Unterricht gezielt eingesetzt werden kann, um zu recherchieren, aber auch für Schularbeiten im Schulranzen bleiben sollte, um die Konzentration nicht zu gefährden. Es sollte ein Mittelmaß fernab der beiden Extreme, Handyverbot und vollkommene Freigabe, gefunden werden. Denn so können Schüler die Möglichkeiten des Smartphones abseits von sozialen Netzwerken und Spielen kennenlernen. Es ist eine Chance für Schüler und Lehrer, einen gemeinsamen Weg zu finden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.