Das höchste Geschenk
Amtsarzt Dr. Rainer Mainka appelliert an die Bürger, sich nicht zu sehr vom Spendenskandal beeinflussen zu lassen. Ministerium startet Offensive
Nördlingen Fremdes Leben durch eine Organspende zu retten, ist eine sehr persönliche Frage der Mentalität. So gibt es für einen buddhistischen Mönch zu Lebzeiten kein höheres Ziel, als mit einem Teil seines Körpers einen anderen Körper weiterleben zu lassen; die meisten anderen Religionen sprechen sich wie das Christentum auf der Basis der Nächstenliebe dafür aus. In Deutschland steht man Organspenden jedoch skeptisch und ängstlich gegenüber. Der Organspende-Skandal vor einem Jahr schränkte die ohnehin extrem niedrige Spendenbereitschaft erheblich ein. Unabhängig davon fürchten die Menschen hierzulande die Horrorvorstellung, man entnähme ihnen als Totspender Organe, obwohl sie vielleicht noch einmal wieder belebt werden könnten.
Dr. Rainer Mainka, Amtsarzt am Landratsamt Donau-Ries, versucht, diese diffusen Ängste durch Informationen zu nehmen: „Gesetzliche Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod des Spenders“, so Mainka. Die Richtlinien für den Hirntod seien von der Bundesärztekammer klar festgelegt: Ausnahmslos alle Hirnfunktionen müssten irreversibel ausgefallen sein, das EEG müsse über 30 Minuten ununterbrochen eine Null-Linie anzeigen. Der Patient müsse mit Pupillenstarre in tiefem Koma liegen, alle zentralen Reflexe wie zum Beispiel der Gesichtsnerv-Reflex müssten erloschen sein. Mehrere Ärzte müssen den Hirntod feststellen. Einer von ihnen dürfe weder vom Krankenhaus des Organspenders noch vom Transplantationszentrum abhängig sein, er werde in der Regel von außerhalb hinzugezogen.
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