Debatte um Fenster in der Stadt
Seine neu eingebauten Dachfenster sollte ein Bauherr wieder beseitigen. Stattdessen reichte er einen Antrag ein
Da platzte den Mitgliedern des Bauausschusses der Kragen: Am 20. Juli vorigen Jahres wurde die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses in der Nördlinger Altstadt genehmigt. Im Folgemonat erfolgte eine routinemäßige Begehung durch Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege und des Stadtbauamtes, die feststellten, dass auf einem der Straße abgewandten, also öffentlich nicht einsehbaren Teil des Daches statt einem genehmigten Dachflächenfenster insgesamt drei Fenster eingebaut waren. Der Bauherr erklärte, er habe nicht gewusst, dass es einer Genehmigung bedürfe.
Die Beteiligten der Begehung erklärten vor Ort, dass statt der beiden nicht genehmigten Fenstern im Sinne des Denkmalschutzes eine Dachgaube durchaus erlaubt wäre. Als der Bauherr keinen Plan für eine Gaube vorlegte, erging an ihn eine Beseitigungsanordnung, wonach er bis zum 19. Juli 2017 die Fenster auszubauen hatte. Unmittelbar vor der Frist beantragte er eine Abweichung von der Altstadtsatzung zum Einbau der beiden Fenster.
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