Die Fußball-WM am Arbeitsplatz schauen?
Viele Arbeitnehmer würden am Mittwoch gerne das Spiel der deutschen Nationalmannschaft sehen. Doch nicht in allen Unternehmen in der Region ist das möglich.
Es läuft die 95. Spielminute: Toni Kroos tritt zum Freistoß an, spielt auf Reus, der stoppt den Ball, und Kroos zirkelt ihn ins obere Toreck – das 2:1 für Deutschland gegen Schweden. Die Fans jubelten und feierten beim Public Viewing oder zu Hause vor den Bildschirmen. Beim letzten Gruppenspiel am Mittwoch und bei einem möglichen Achtelfinalspiel kommende Woche könnte das anders aussehen: Denn der Anpfiff ist um 16 Uhr und viele Menschen befinden sich derweil noch am Arbeitsplatz. Doch ist es da ebenfalls möglich das WM-Spiel gegen Südkorea mitzuverfolgen? Und darf man das überhaupt? Die Rieser Nachrichten haben sich bei einem Experten und verschiedenen Unternehmen in der Region umgehört.
Aus rechtlicher Sicht gibt es eine klare Linie, erklärt Rechtsanwalt Klaus Walter aus Nördlingen. „Einen Freistellungsanspruch für die Spiele gibt es nicht.“ Grundsätzlich gebe es für den Arbeitnehmer drei Möglichkeiten, um die Spiele während der Arbeitszeit zu sehen – bezahlten Urlaub zu nehmen, unbezahlt frei zu machen oder vorhandene Überstunden einzusetzen. Zur Vorsicht rät Walter beim Umgang mit Arbeitsmitteln wie Computern am Arbeitsplatz. Denn normalerweise sei es verboten, in der Arbeitszeit einen Livestream auf dem PC zu verfolgen. Wer das nicht mit dem Chef abkläre, könne Gefahr laufen, eine Abmahnung zu kassieren. Bei Arbeitnehmern, die einschlägig abgemahnt wurden, könne dies sogar zur Kündigung führen, so der Rechtsanwalt. Deshalb rät Walter, im Vorfeld mit dem Chef zu sprechen, denn so könne oftmals vieles möglich gemacht werden und der Arbeitnehmer verstoße nicht gegen seinen Arbeitsvertrag.
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