Die vergessene Winchester
Weil ein 51-Jähriger ein Gewehr, aber keinen Schein dazu besitzt, muss er vor Gericht. Wie der Mann an die Waffe kam, ist kurios
Nördlingen Wer weiß schon, was alles auf seinem Dachboden liegt: vielleicht ein Kalender, den irgendein entfernter Verwandter einem 2003 mal geschenkt hat, niemand hat ihn je aufgehängt. Oder abgenutzte, vergammelte Schulhefte der Kinder, nie gelesene Bücher. Aber ein altes Gewehr? Bei allem, was in den Speichern so lagert: eher ungewöhnlich, dass eine Schusswaffe darunter ist, von deren Existenz niemand etwas ahnt. In einem Haushalt im Ries war es aber wohl so, und das führte einen 51-Jährigen vor das Nördlinger Amtsgericht.
Das kam folgendermaßen: Der Mann und seine Frau machten im September des vergangenen Jahres eine Ehekrise durch. Außerdem zog der gemeinsame Sohn aus. Als die Frau beim Umzug des Sohnes auf dem Dachboden nachschaute, ob der Junior von dort noch etwas gebrauchen könne, entdeckte sie eine alte, aber noch funktionstüchtige, Winchester, Kaliber 270. Die gehörte ihrem Mann, der allerdings keinen Waffenschein besaß. Anstatt den 51-Jährigen zu fragen, was es mit der Waffe auf sich habe, handelte die Frau sofort. Sie wollte die Winchester loswerden und fragte ihren Arbeitgeber, einen Tierarzt, was in so einem Fall zu tun sei. Der rief wiederum im Landratsamt an, das ihm versicherte, es drohe einem keine Strafe, wenn man seine Waffe freiwillig in der Behörde abgebe, selbst wenn man keinen Waffenschein besitze.
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