Ein Hitler-Video und seine Folgen
Ein junger Mann hat in einer Chat-Gruppe die Datei verschickt, nicht wissend, dass er sich damit strafbar macht. Richter Andreas Krug verlangt: das „Tagebuch der Anne Frank“ lesen.
Weil ein junger Erwachsener aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis ein Hitler-Video an eine Handy-Chatgruppe versendet hat, hat ihn der Vorsitzende Richter am Jugendgericht des Nördlinger Amtsgerichts eine nicht alltägliche Weisung mit nach Hause gegeben. Der junge Mann, der nicht wusste, dass er sich mit dem Versenden strafbar macht, muss nun „das Tagebuch der Anne Frank“ lesen und Richter Andreas Krug bei einem erneuten Treffen vom Inhalt berichten. „Aus Mangel an Kenntnissen der Geschichte.“
Das Buch, von dem der Angeklagte nach eigenen Angaben bis gestern noch nie gehört hatte, handelt von den Erlebnissen der jungen Anne Frank, die sich mit ihrer jüdischen Familie in einem Hinterhaus in Amsterdam vor den Nationalsozialisten versteckt hat. Die Geschichte des Mädchens steht als Sinnbild für den Holocaust, zählt zur Weltliteratur und soll den jungen Mann dahingehend sensibilisieren, dass das Versenden von Hitler-Videos oder ähnlichem Material keinesfalls witzig ist. Es ist gesetzlich verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden.
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