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Staatsanwaltschaft
15.08.2013

Ermittlungen gegen "Zwölf Stämme"eingestellt

Bei den „Zwölf Stämmen“ in Klosterzimmern hat es Züchtigungen von Kindern gegeben, meldet die Staatsanwaltschaft. Für eine Anklage hätten sich die Taten aber nicht ausreichen konkretisieren lassen.
Foto: archiv

Züchtigungen haben stattgefunden. Die erhobenen Vorwürfe konnten aber nicht konkretisiert werden

Nördlingen/Augsburg Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte (vier Männer und eine Frau) der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern bei Deiningen eingestellt. Die Ermittlungen gegen die vier Personen im Alter zwischen 44 und 56 Jahren liefen wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung.

Den Beschuldigten lag zur Last, als Eltern oder als Erzieher die in der Glaubensgemeinschaft in Klosterzimmern lebenden Kinder bei Nichteinhaltung der Regeln der Glaubensgemeinschaft auch unter Verwendung von Ruten auf die Handflächen oder das Gesäß geschlagen zu haben. Ein weiterer Vorwurf lautete, Säuglinge durch strenges Binden und Wickeln in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu haben.

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