Erzwungener Ausflug nach Bayern
Ein Berliner sitzt sieben Wochen in Untersuchungshaft, ehe er sich in Nördlingen vor Gericht verantworten muss. Er hatte einem Jugendlichen 0,5 Gramm Cannabis verkauft.
Wie kommt er zurück? Diese Frage interessiert David M.* schon vor Beginn der Verhandlung, und sie ist berechtigt. Seit sieben Wochen sitzt er im Gablinger Gefängnis in Untersuchungshaft, Polizisten haben ihn nach Nördlingen gebracht. Nun möchte er wissen, ob sie ihn danach auch zurückfahren werden. Klar, sagt einer der Beamten. Als der Prozess vorbei ist, steht die Frage freilich immer noch im Raum. Der Haftbefehl ist nun aufgehoben, der Angeklagte ein freier Mann. Doch wie kommt er jetzt zurück? Nicht nur nach Gablingen, sondern von da aus tatsächlich nach Hause, nach Berlin?
Dass ein 26-Jähriger aus der Hauptstadt in Nördlingen auf der Anklagebank sitzt, war nicht der einzige bemerkenswerte Aspekt des Falles, der nun im Amtsgericht verhandelt wurde. Der Grund des Verfahrens etwa lag lange zurück, im Juli 2013. Zu der Zeit hielt sich ein Jugendlicher aus dem Landkreis in Berlin auf, er war abgehauen. Der damals 14-Jährige und David M. trafen sich zufällig bei einer gemeinsamen Bekannten. David M. rauchte Cannabis, einen Joint. Bei der Gelegenheit gab er dem Jugendlichen etwas vom Cannabis ab, das er dabei hatte: 0,5 Gramm. Der 14-Jährige zahlte David M. dafür fünf Euro.
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