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  3. Justiz: Fall Timo B.: Revision wurde abgewiesen

Justiz
20.01.2018

Fall Timo B.: Revision wurde abgewiesen

Timo B. aus Donauwörth beim Prozess am Landgericht Augsburg, flankiert von seinen Verteidigern, den Rechtsanwälten Bernd Scharinger (links) und Florian Engert. Am Ende dieser Verhandlung stand das Urteil von neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof bestätigte es jetzt.
Foto: Barbara Wild

Donauwörther Student bleibt wegen Tötung seiner Mutter im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat eine klare Antwort auf die Kritik am Urteil.

Das Urteil gegen den Donauwörther Studenten Timo B. ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Augsburg gestern mit. Der 22-Jährige war am 30. Mai 2017 der Körperverletzung mit Todesfolge an seiner Mutter schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Diese Entscheidung des Schwurgerichts Augsburg unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser hat der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt. Der Antrag der Verteidigung auf Revision ist somit zurückgewiesen.

Der Verurteilte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. In einem aufwendigen Indizienprozess hatte die Kammer an zehn Verhandlungstagen mehr als 70 Zeugen und etliche Sachverständige gehört und war nach der Beweisaufnahme zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: zu der Überzeugung, dass nur Timo B. als Täter in Frage kommt. Dass er seine 42-jährige Mutter mit mindesten neun Schlägen oder Tritten so sehr verletzt hat, dass sie schließlich in der Folge daran gestorben ist.

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