Gefängnisstrafe für Mediziner
Zwei Ärzte aus dem Landkreis stehen vor Gericht, da sie in einer Tagesklinik trotz mangelnder Hygiene operierten. Für einen von ihnen ist das Urteil besonders hart.
Ein Arzt aus dem Landkreis Donau-Ries muss möglicherweise ins Gefängnis. Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte den Mann nun zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten, ohne Bewährung. Richter Helmut Beyschlag sah es als erwiesen an, dass der Arzt, ein Anästhesist, in einer Tagesklinik im Oktober 2014 noch drei Operationen betreute, obwohl das Gewerbeaufsichtsamt bereits im August untersagt hatte, dass dort weitere Eingriffe mit Instrumenten durchgeführt werden dürfen, die in der Praxis aufbereitet wurden.
Daneben hat der Arzt auch in elf Fällen Substitutionsmittel an Suchtkranke verschrieben, ohne zuvor bei den Patienten einen Drogentest zu machen oder dessen Ergebnis zu berücksichtigen. Die gleichzeitige Einnahme solcher Ersatzstoffe wie Methadon mit anderen Substanzen kann zu erheblichen gesundheitlichen Komplikationen führen, behandelnde Mediziner führen daher bei den Suchtpatienten engmaschige Kontrollen durch. Kontrollen, auf die der Anästhesist in den vergangenen Jahren offenbar oft verzichtete.
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