Gericht: "Zwölf Stämme"-Kinder bleiben vorerst bei Pflegeeltern
Fast alle Kinder belieben vorerst bei ihren Pflegeeltern. Das entschied das Nürnberger Oberlandesgericht im Fall der "Zwölf Stämme". Das Gericht sieht nämlich weiterhin eine Gefahr.
Vorerst wohl keine Chance für die Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme". Das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) hat Beschwerden von Eltern gegen den vorläufigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder weitgehend zurückgewiesen.
Zwölf Stämme: Nur zwei Kinder kehren zu Eltern zurück
Nur die zwei jüngsten der neun betroffenen Kinder, die erst wenige Monate alt sind, kehren in die Obhut ihrer Eltern zurück, teilte das Gericht am Montag mit. Die OLG-Richter bestätigten damit weitgehend eine Entscheidung des Amtsgerichtes Ansbach.
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