Gewerbegebiet: Versuch Nummer zwei
Vor drei Jahren scheiterte die Gemeinde Ederheim wegen Formfehlern vor dem Verwaltungsgericht mit ihren Entwürfen. Dank ausgereifter Planung soll diesmal alles besser laufen
Bald soll fertiggestellt werden, was eigentlich schon vor neun Jahren beschlossen wurde. Die Gemeinde Ederheim wagt einen zweiten Versuch beim Gewerbegebiet „Osterwiesäcker“, nachdem die erste Umsetzung vom Verwaltungsgericht in Augsburg nachträglich für ungültig erklärt wurde.
Eine Anwohnerin hatte damals gegen einen Kreisverkehr neben dem bereits ausgewiesenen Gewerbegebiet geklagt, weil sie einen Teil ihres Privatgrundes dafür hätte abgeben müssen. Im Zuge dessen stellte das Verwaltungsgericht Verfahrensfehler in der sogenannten Fortschreibung des Bebauungsplans fest. So vergaß man, die Flurstücksnummer der für den Kreisverkehr in Frage kommenden Fläche in den Fortschreibungsunterlagen einzutragen. Auch ein neu erstelltes Gutachten zum Emissionsschutz wurde dort nicht aufgeführt. Eine öffentliche Bekanntmachung mit Hinweis auf die DIN-Norm wurde ebenfalls versäumt. Immerhin durften die drei Firmen, die sich bereits dort angesiedelt hatten, bleiben.
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