Wetter
Di.
20°C
Wetter
Mi.
21°C

20. Februar 2012 16:42 Uhr

Prozess in Augsburg

Gruppenleiter misshandelt Leiharbeiter schwer

Ein Eurocopter-Mitarbeiter wird vom Landgericht Augsburg wegen schwerer Misshandlung verurteilt. Er stand deshalb bereits vor einem Jahr vor Gericht. Doch alle Zeugen schwiegen.

Ein Gruppenleiter beim Donauwörther Hubschrauberhersteller Eurocopter soll einen 27-jährigen Leiharbeiter immer wieder schwer misshandelt haben
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

An einer Mauer des Schweigens zerschellte vor gut einem Jahr am Schöffengericht des Amtsgerichts Nördlingen laut Richter Helmut Beyschlag die Chance, einen mutmaßlichen Mobber zu überführen: Der damals 40-jährige Gruppenleiter beim Donauwörther Hubschrauberhersteller Eurocopter soll einen 27-jährigen Leiharbeiter immer wieder schwer misshandelt haben, unter anderem trat er ihn laut Anklage mit Stahlkappenschuhen so schwer gegen Schienbein und Kniescheibe, dass diese splitterte.

Schweigen der Zeugen

Zehn Zeugen, größtenteils aus dem Arbeitsumfeld, traten damals auf, doch keiner wollte etwas mitbekommen haben oder hatte nachgefragt. Zum Schweigen der Zeugen kamen noch Ungereimtheiten, zum Beispiel die Tatsache, dass das mutmaßliche Opfer nie geschrien hatte, erst mit Verzögerung beim Arzt war und zeitweise mit seinem Peiniger sogar eine Fahrgemeinschaft eingegangen war.

ANZEIGE

Richter Beyschlag musste den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelten lassen und diesen wegen der Mobbingvorwürfe freisprechen. Für einen 30-fachen Diebstahl in der Firma, zumeist Werkzeuge, wurde er zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Der Mobber gestand und zeigte Reue

Die Staatsanwaltschaft, die eine Gesamt-Freiheitsstrafe von drei Jahren für beide Vergehen gefordert hatte, ging gegen das Urteil in Berufung. Vor der 6. Strafkammer fand nun am Landgericht Augsburg unter Vorsitz von Richter Klaus Jelinek das Berufungsverfahren statt. Hier zeigte sich der Angeklagte geständig, sodass keine Zeugen mehr vernommen wurden.

Wegen des sofortige Geständnisses, erkennbare Reue und konkrete Wiedergutmachungs-Gesten – der Angeklagte zahlt seinem Opfer von sich aus 3000 Euro Schmerzensgeld – wurde der Angeklagte auf eine Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. (hum)

Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.

Artikel kommentieren

Die neuesten Kommentare

Nachrichten in Ihrer Region
Augsburger Allgemeine Aichacher Nachrichten Augsburger Allgemeine Donau Zeitung Donauwörther Zeitung Friedberger Allgemeine Günzburger Zeitung Illertisser Zeitung Landsberger Tagblatt Mindelheimer Zeitung Mittewlschwäbische Nachrichten Neu-Ulmer Zeitung Neuburger Rundschau Rieser Nachrichten Schwabmünchner Allgemeine Wertinger Zeitung

Aktuell meist gesucht

Augsburg | Feuerwehr | Fasching | unfall | kamm | ramadan


Adressen für Ihre Gesundheit2

Partnersuche