Gutscheine haben immer Konjunktur
Verbraucherschützer raten auf die Laufzeiten zu achten. Kaufhäuser in der Region sehr großzügig
An Geburtstagen und anderen besonderen Anlässen, wie die kommenden Osterfeiertage, werden oftmals Gutscheine gekauft und verschenkt. Findet der Gutscheininhaber allerdings nichts Passendes oder versäumt es, den Gutschein rechtzeitig einzulösen, so ist er schnell mit Problemen konfrontiert. Darauf weist der Verbraucherservice Bayern hin, der noch weitere Tipps im Umgang mit Gutscheinen hat.
Wenn man will, könne man den Gutschein auch an eine andere Person übertragen. Jede Person, die den Gutschein vorlegt, kann diesen problemlos einlösen. Dies gelte in der Regel auch dann, wenn der Gutschein auf eine bestimmte Person ausgestellt ist.
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