Nördlingen (bs) - Ein freier Handelsvertreter aus einer Stadt in Nordbayern ist vom Schöffengericht des Nördlinger Amtsgericht wegen Meineids zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann als Zeuge in einem Zivilprozess zwischen einem Nördlinger Gastwirt und einem oberfränkischen Anzeigenverlag unter Eid die Unwahrheit gesagt hat. Der Mann arbeitet für diesen Verlag. In diesem zurückliegenden Verfahren hatte sich der Gastwirt gegen einen aus seiner Sicht nicht korrekt abgelaufenen Vertragsabschluss mit einer Anzeigenfirma erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Kernpunkt des aktuellen Prozesses war jetzt die Behauptung des Gastwirts, der zusammen mit seiner Frau als Zeuge auftrat, der Angeklagte sei als Handelsvertreter gar nicht persönlich bei ihm zum Vertragsabschluss erschienen, sondern jemand anders.
In dem Zivilprozess, bei dem wiederum der Angeklagte Zeuge war, hatte dieser nämlich behauptet, persönlich in der Gastwirtschaft anwesend gewesen zu sein. Seinerzeit wurde er vom damaligen Zivilrichter für seine Aussage vereidigt.
Vor dem Schöffengericht äußerte sich der angeklagte Handelsvertreter nun zur Sache nicht, sondern ließ über seinen Anwalt seine in der Zivilverhandlung gemachten Aussagen bestätigen.
Das Gastwirtsehepaar wies in ihren Zeugenaussagen auch die Behauptung zurück, der Anzeigenvertrag sei vor Unterzeichnung durchgesprochen und erläutert worden. Diese Einlassung des Angeklagten war im ursprünglichen Zivilprozess von ausschlaggebender Bedeutung.
Staatsanwältin Constanze von Stetten forderte in ihrem Plädoyer wegen Meineids des Angeklagten eine zweijährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Ihrer Ansicht nach seien die Aussagen des Gastwirtsehepaars im Zeugenstand absolut glaubwürdig gewesen.
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch, weil sich seiner Ansicht nach auch die Zeugen hätten irren können und somit ein klarer Schuldnachweis nicht zu erbringen sei.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Helmut Beyschlag blieb in seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Ein Jahr und zwei Monate zur Bewährung. Man komme an den Aussagen des betroffenen Gastwirtsehepaares nicht vorbei, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Die beiden Zeugen seien absolut glaubwürdig. "In dem Prozess ist gelogen worden, das muss bestraft werden", so Beyschlag weiter.
"Es handle sich auch um ein gesellschaftliches Problem. Die Wahrheitsverpflichtung bei Gericht werde in der Gesellschaft immer weniger ernst genommen, vielmehr die eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt." Dem müsse ein Gericht nachhaltig entgegentreten. Ohne wahrheitsgemäße Aussagen könne ein Gericht kein richtiges Urteil fällen.
Zum Angeklagten meinte der Vorsitzende Richter, dieser habe die Problematik und die Folgen unterschätzt und sich von seinem Arbeitgeber mehr unter Druck gesetzt gefühlt als von der Wahrheitsverpflichtung.
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