Hausratversicherung zahlt auch „draußen“
Was zu tun ist, damit zum Beispiel Taschendiebstähle beglichen werden
Der Advent ist eine schöne und ertragreiche für Taschendiebe und Räuber. „Auf den jetzt beginnenden Weihnachtsmärkten geht es wieder los“, warnt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), überzeugt. Täglich werden dann bei der Polizei wieder verschwundene Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet. Ersatz gibt es tatsächlich manchmal - von der Hausratversicherung. Aber nur dann, wenn Gewalt im Spiel war, betont Aumiller. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, bezahlt die Versicherung nicht.
Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung beim Raubüberfall für den Schadenersatz zuständig ist. Der Ersatz - nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann - ist allerdings begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme ist auch „draußen“ versichert.
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