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Justiz
14.09.2017

Hilferuf einer Zwölfjährigen nach Stockschlägen

Vor dem Nördlinger Amtsgericht musste sich ein Vater verantworten, der zwei seiner drei Kinder geschlagen haben soll. (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya

Ein Familienvater leugnet vor dem Nördlinger Amtsgericht, zwei seiner Kinder geschlagen zu haben. Die Tochter wendet sich zweimal an einen Sozialarbeiter, bis das Jugendamt eingreift.

Der Angeklagte soll schnell in Rage geraten, beschreiben ihn Zeugen. Eher untypisch aber verhält sich der Mann vor dem Nördlinger Amtsgericht. Knapp 90 Minuten verzieht er kaum eine Miene, obwohl er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist und dem Vorwurf widerspricht: Nein, so beteuert er, er habe seine Kinder nicht mit einem 50 Zentimeter langen Stock in deren Zimmer geschlagen. Er bleibt selbst dann beinahe regungslos, als die Staatsanwältin ihn für elf Monate ins Gefängnis schicken will.

Die Beweislast steht für die Vorsitzende Richterin am Ende gegen seine Behauptungen und für den Hilferuf der Tochter. Sie spricht ihn schuldig. Auf zwei Fotos ist der untere Rücken der damals Zwölfjährigen zu sehen. Ein roter Striemen könne nach rechtsmedizinischen Einschätzungen zu Schlägen mit einem Holzstock passen. Auch der vom Jugendamt beauftragte Arzt bestätigt, dass die Blutergüsse der Tochter und des Sohnes von Hieben mit einem Holzstock kommen könnten. Jugendamt und Schul-Sozialarbeiter schätzen die Tochter als glaubwürdig ein.

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