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Justiz
12.02.2018

In Oettingen gedealt: Mann entgeht Gefängnisstrafe

Das Nördlinger Amtsgericht hat einen Mann aus dem angrenzenden Ostalbkreis zu einer Bewährungsstrafe inklusive Auflagen verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya

Ein junger Mann aus dem Ostalbkreis ist wegen Drogenhandels angeklagt. Er kann wohl von Glück reden, dass er seine Ware nicht zu Hause verkauft hat.

Er schlief, als die Polizisten morgens um 7 Uhr bei ihm klingelten und sein Zimmer durchsuchen wollten. Eine Weile verging, bis der junge Mann ganz wach war und begriff, wie sich seine Zukunft gerade wendete. Wieder und wieder erklärte ihm der Polizist, warum sie in seinem Zimmer seien. Während der junge Mann relativ ruhig blieb, machte vor allem sein Bruder Ärger, soll sich wohl aber nach kurzer Zeit wieder beruhigt haben. Einer der Polizisten erklärte dem heute 24-Jährigen, dass ihn ein Oettinger belastet habe. Er will von dem jungen Mann Marihuana und Haschisch gekauft haben. Die Beamten mussten nicht lange suchen. Sie konfiszierten ihm eine Feinwaage mit den Initialen des 24-Jährigen, Drogenbesteck, eine Haushaltsschere und auch ein paar Gramm Haschisch und Marihuana. „Nur für meinen eigenen Bedarf“, sagt der Mann aus dem Ostalbkreis ver dem Nördlinger Amtsgericht der Vorsitzenden Richterin Andrea Eisenbarth. Der restliche Stoff aber war es nicht. Die Polizisten fanden sogar Schreckschusswaffen und eine Luftpistole.

Der junge Mann sitzt auf der Anklagebank vor der Vorsitzenden und den beiden Schöffen, völlig aufgeregt. Er verhaspelt sich, als er sein Geburtsdatum nennen soll. Dann liest der Staatsanwalt die Anklage vor, die insgesamt vier Punkte beinhaltet. Der 24-Jährige soll 2014 und 2015 zweimal je 50 Gramm Marihuana an den Oettinger verkauft haben. Einmal bei diesem Kunden zu Hause, einmal mitten in Oettingen, Angezeigt wegen Drogenhandels. Schwerer wiegt ein späterer Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Er soll 100 Gramm Haschisch an den Oettinger verkauft haben. Drogenhandel in „nicht geringer Menge“. Strafbar gemacht hat sich der Angeklagte zudem, als er im Juni und im Oktober 2016 selbst viermal je 15 Gramm Marihuana in Oettingen gekauft haben soll. Angezeigt wurde zudem der Drogenfund in seinem Zimmer im unteren Grammbereich. Ohne große Ausschweifungen gesteht der Angeklagte alle Punkte. Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth will allerdings wissen, von wem er seine Ware bezogen hatte. „Nee“, stammelt er. „Dazu möchte ich nichts aussagen.“ Offenbar will er seinen Dealer nicht den selben Konsequenzen aussetzen, die ihm widerfahren sind, nachdem er verpfiffen worden ist.

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