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  3. Justiz:  Internet- Betrüger müssen ins Gefängnis

Justiz
13.03.2018

 Internet- Betrüger müssen ins Gefängnis

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Claus Pätzel sah es zumindest im Fall von vier gefälschten Internetseiten als erwiesen an, dass die Angeklagten sie eingerichtet und betrieben hatten, um von Menschen per Vorkasse Geld zu beziehen. (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya

Wie zwei Männer aus dem Landkreis Donau-Ries Opfer um ihr Geld brachten. Mit dem Urteil endet vorerst ein verzwickter Prozess.

Sie haben Kunden im Internet um viel Geld gebracht, indem sie Online-Handelsplattformen einrichteten, ohne jemals Ware zu schicken oder diese auch nur zu besitzen. Für kriminelle Aktivitäten um sogenannte „Fake-Shops“ müssen zwei Männer aus dem Landkreis nun ins Gefängnis. Die 1. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes verurteilte die beiden 31-jährigen Männer wegen dutzendfachen Betruges zu einmal zwei Jahren und acht Monaten und einmal zwei Jahren Haft.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Claus Pätzel sah es zumindest im Fall von vier gefälschten Internetseiten als erwiesen an, dass die Angeklagten sie eingerichtet und betrieben hatten, um von Menschen per Vorkasse Geld zu beziehen. Die bestellten Artikel, darunter Mittel, um das Muskelwachstum zu beschleunigen, kamen nie bei den Kunden an – weil es sich nicht gab. Abgespielt hatten sich die Taten schon vor einer Weile: Zwischen März 2013 und Februar 2014. Der Prozess gegen beide Männer hatte sich jedoch mehrfach verzögert. Die Taten führten damals zu einem Datenwirrwarr mit vielen Verbindungen. Die Täter gingen mit großem Aufwand vor: Um anonym zu bleiben, meldeten sie die Seiten auf Menschen an, die nicht existierten. Telefonnummern führten ins Nirgendwo; Emailadressen liefen auf Namen von Personen, die es nicht gab. Die Täter nutzten Computerserver im Ausland, gaben falsche Personalien an und eröffneten auch bei deutschen Banken Konten unter falschem Namen.

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