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Asyl und Flucht
10.10.2017

Kaum Abschiebungen aus dem Landkreis möglich

Das deutsche Asylrecht gilt für wirklich politisch beziehungsweise religiös Verfolgte. Indessen ist es für den Rechtsstaat schwer, Abgelehnte zurückzuführen. Im Landkreis wären 84 Personen sofort ausreisepflichtig.
Foto: Alexander Kaya

Derzeit sind 84 Asylbewerber im Kreis Donau-Ries sofort ausreisepflichtig. Warum den Behörden vor Ort in der Abschiebefrage aber derzeit die Hände gebunden sind.

Es ist kaum in Zweifel zu ziehen, dass das Thema die Bundestagswahlen mitentschieden hat: Migration und der richtige Umgang mit dem Komplex „Asyl und Flucht“ sorgt an der Basis nach wie vor für rege Debatten, vor allem dort, wo größere Unterkünfte für Asylbewerber stehen – etwa in Donauwörth. In direktem Zusammenhang steht auch das Thema „Abschiebungen“ von jenen, die per Beschluss nicht bleiberechtigt sind. Ihre Zahl im Landkreis Donau-Ries ist einerseits sehr deutlich – andererseits liegt sie im Unklaren. Ein Widerspruch, der seinen Ursprung in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde hat.

In Johann Starks Büro im Landratsamt in Donauwörth herrscht angenehme Übersichtlichkeit; ähnlich geordnet sieht es inzwischen an den meisten Tagen der Woche auf den Fluren der Ausländerbehörde im Erdgeschoss aus. Ziemlich genau vor zwei Jahren ergab sich für den Besucher dagegen noch ein gänzlich anderes Bild. Draußen in der Heilig-Kreuz-Straße kamen täglich die Busse aus München mit Asylbewerbern an, drinnen in den Gängen vor dem Dienstzimmer des Leiters der Ausländerbehörde drängten sich die vielen Menschen mit ihrem Gepäck. Stark war damals allein aus seiner beruflichen Erfahrung heraus klar, dass nicht alle werden bleiben können.

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