Konflikt um die Sekte Zwölf Stämme spitzt sich zu
Der Ton zwischen der Sekte und dem Amtsgericht wird rauer. Während die Sekte sich in ihrer Kritik am Gericht bestätigt sieht, spricht dessen Direktor von einer „bodenlosen Attacke“.
Das Urteil des Richters war eindeutig, seine Formulierungen waren es auch. Das Erziehungskonzept der „Zwölf Stämme“ beinhalte körperliche Züchtigungen, also Schläge mit einer Rute. Da die Eltern sich davon nicht distanziert hatten, sei das Wohl ihrer Kinder gefährdet, und zwar „konkret, gegenwärtig und nachhaltig“. Der Familienrichter entzog den Eltern für insgesamt sechs Kinder das Sorgerecht. Das war im Oktober 2014, und es war am Amtsgericht in Ansbach. Dort hatte es, wie auch in Nördlingen, zahlreiche Prozesse um das Sorgerecht der Kinder der Zwölf Stämme gegeben, nachdem die Polizei sowie Mitarbeiter des Jugendamtes im September 2013 insgesamt 40 Kinder der Sekte in Wörnitz im Landkreis Ansbach und Klosterzimmern geholt hatten.
Während in Ansbach seit geraumer Zeit geklärt ist, ob die Kinder zu ihren Eltern zurückkehren oder in Pflegeeinrichtungen bleiben, dauern diese Verfahren in Nördlingen mittlerweile mehr als eineinhalb Jahre an. Der Anwalt der Zwölf Stämme, Michael Langhans, hatte das Amtsgericht in Nördlingen immer wieder kritisiert, unter anderem wegen der Verfahrensdauer. Nun sieht er sich in dem Punkt vom Oberlandesgericht in München bestätigt. Das hatte in einem Beschluss des 30. Senats eine Beschwerde der Glaubensgemeinschaft abgelehnt, die sich gegen vom Gericht in Nördlingen in Auftrag gegebene Gutachten gesträubt hatte.
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