Marihuana in Schuhkartons
Ein Mann aus dem Landkreis muss sich vor dem Nördlinger Amtsgericht wegen Drogendelikten verantworten. Es geht um große Mengen Cannabis. Warum er am Ende nicht ins Gefängnis muss.
Als die Polizei anrückte, war Thomas F.* freundlich. Manchmal, so erzählt es der ermittelnde Beamte im Gerichtssaal, gehe es in vergleichbaren Fällen ungemütlich zu. Menschen können dazu neigen, nicht gerade begeistert zu reagieren, wenn Polizisten aufdecken, dass sie Straftaten begangen haben. Manchmal reagieren sie aber wie Thomas F., höflich und ruhig.
Auch im Nördlinger Amtsgericht präsentiert er sich so; dort sitzt er auf der Anklagebank. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, raue Mengen an Drogen besessen zu haben, zum Teil mit dem Zweck, diese zu verkaufen. Denn als die Polizei bei Thomas F. zugriff, im Mai dieses Jahres, fand sie nicht nur kleine Mengen Haschisch und Amphetamin, sondern auch 486 Gramm Marihuana, gelagert in Schuhkartons. Unerlaubter Handel von „Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ und „Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln“ lauten die Straftatbestände, die Staatsanwalt Benjamin Junghans in der Anklageschrift verliest.
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