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31.05.2017

Neue Regeln für den Inklusionsbeirat

Wer sich zur Wahl aufstellen lassen kann

Nachdem es Kritik an der ursprünglichen Besetzung gab, hat der Kreistag beschlossen, die Sitze im Inklusionsbeirat neu zu verteilen. Achim Frank, Leiter des Büros von Landrat Stefan Rößle, informierte im Rat, dass Menschen mit Behinderung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung moniert hätten, dass sie im Beirat zu wenig repräsentiert seien. Zunächst war beschlossen worden, dass vier von ihnen ein Stimmrecht haben sowie vier beratend tätig sein sollen. Künftig werden nun zwölf Personen mit Behinderung im Inklusionsbeirat mitarbeiten. Zusätzlich sind weitere 13 Mitglieder im Beirat vorgesehen – Fraktionsmitglieder des Kreistages, Vertreter der öffentlichen Hand und Mitglieder der Arge OBA (Offene Behindertenarbeit im Landkreis Donau-Ries). Erna Dischinger sagte: „Ich finde das ganz prima, dass man die Unstimmigkeiten beseitigt hat.“

Menschen mit Behinderung, die sich für die Wahl in den Inklusionsbeirat zur Verfügung stellen möchten, können sich noch bis Freitag, 16. Juni beim Landratsamt Donau-Ries anmelden. Das teilt das Landratsamt mit. Auch für Wahlberechtigte besteht eine Anmeldepflicht. Wahlberechtigt sind neben den ernannten Mitgliedern zum einen Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Landkreis haben und zum anderen Vereine, Organisationen und Gruppierungen, sowie Bildungseinrichtungen aus der Behinderten- und Selbsthilfearbeit oder Bildungseinrichtungen, die sich in diesem Umfeld einbringen und engagieren und die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Landkreis Donau-Ries haben. Einladungen zur Wahl erhalten die wahlberechtigten Personen, die sich bis zum 23. Juni im Landratsamt Donau-Ries unter Telefon 0906/74332 angemeldet haben.

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