Oettinger Forst: Elektrozaun muss weg
Zulassungsbeschwerde nicht stattgegeben
Im Streit um den Wildschutzzaun um den Oettinger Forst gibt es für den Kläger Jürgen Schittenhelm einen ersten Erfolg. Die Oettingen-Spielberg’sche Verwaltung hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes eingelegt, dass der Elektro-Zaun im Oettinger Forst entfernt werden muss. Beklagt wurde das Landratsamt Donau-Ries, beigeladen war die Oettingen-Spielberg’sche Verwaltung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun den Antrag auf Zulassung abgelehnt und angeordnet, dass der Zaun entfernt werden muss. Nach Angaben des Gerichts verstoße die knapp 22 Kilometer lange Umzäunung gegen das Bayerische Naturschutzgesetz. Das besagt, dass solche Sperren zu untersagen sind, „wenn dies im Interesse der erholungssuchenden Bevölkerung erforderlich ist“. 2016 sah es das Augsburger Verwaltungsgericht als erwiesen an, dass das freie Betretungsrecht eingeschränkt sei. Ein ausführlicher Bericht der RN folgt. ( vmö)
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