Oettinger klagt gegen Freistaat
Darf der Landkreis das Kaminkehren vollstrecken lassen?
Die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Augsburg verhandelt heute über eine Klage eines Oettingers gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Donau-Ries wegen „Vollzugs des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes“, wie es im Fachjargon heißt. Zu dem Gerichtsverfahren ist es gekommen, weil der Oettinger einen sogenannten Feuerstättenbescheid des örtlichen Kaminkehrers ignoriert hat. Ein solcher Bescheid ist ein üblicher Vorgang. Darin wird einem Hauseigentümer eine Frist gesetzt, innerhalb der er einen Kaminkehrer beauftragen muss, die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten zur Erhaltung der Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes zu erledigen. Nachdem der Oettinger die Frist verstreichen ließ, ohne einen Fachmann zu beauftragen, wurde die Angelegenheit dem Donau-Rieser Landratsamt gemeldet, das wiederum einen zweiten Bescheid erließ, erneut mit einer Frist. Doch auch darauf reagierte der Hauseigentümer nicht, worauf die Kreisbehörde eine sogenannte „Ersatzvornahme“ veranlasste. Es handelt sich dabei um eine Art Vollstreckung, um die behördlichen Anordnungen – in dem Fall die Schornsteinfegerarbeiten – auszuführen.
Gegen den Bescheid des Landratsamtes hat der Oettinger geklagt. Das Verwaltungsgericht hat heute darüber zu entscheiden, ob der Bescheid der Kreisbehörde rechtmäßig war. (bs)
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