Paketbote fälscht Empfangsbestätigung und kassiert Geldstrafe
Ein Mann muss sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen Datenfälschung verantworten. Wie er seinen Arbeitsalltag schildert.
Ein Paketbote hat auf seiner Tour im Ries im April vergangenen Jahres in zwei Empfangsbestätigungen die Namen der Empfänger selbst eingetragen. Richterin Katrin Wegele verurteilte ihn in einem Verfahren vor dem Nördlinger Amtsgericht dafür wegen „beweiserheblicher Datenfälschung“. Doch sowohl sie als auch Staatsanwältin Katharina Horn zeigten Verständnis für die Tatumstände, sprich den enormen Druck durch Arbeitspensum und Vorgesetzte, den der Angeklagte glaubhaft schilderte.
Er habe morgens um sieben im Lager beginnen müssen, die Pakete zu sortieren, was oft bis 13 oder 14 Uhr dauerte. Dann erst fuhr er los, um hunderte von Paketen auszuliefern, was sich zuweilen bis 21 oder 22 Uhr hinzog – also Arbeitstage bis zu 15 Stunden bei netto etwas über 1000 Euro. Hinzu kam, dass die Chefs extrem unzufrieden waren, wenn zu viele Pakete wieder zurückgebracht wurden, weil etwa die Empfänger nicht anzutreffen waren. Für diesen Fall erhielt der angeklagte Fahrer klare Anweisungen: Er solle die Namen der Adressaten in Druckbuchstaben als Empfangsbestätigung eintragen und das Paket vor der Tür abstellen. Der Vorgesetzte, der diese Anweisung gab, war vor Gericht als Zeuge geladen, blieb aber unentschuldigt fern. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte Richterin Wegele 300 Euro Ordnungsgeld gegen den Mann, der laut Staatsanwältin Horn dem Angeklagten „die Suppe eingebrockt“ und es nicht für nötig gehalten habe, vor Gericht zu erscheinen. Die Staatsanwältin betonte weiterhin, dass dies nicht ihr erster Fall sei, in dem der betroffene Paketdienst eine Rolle im Hintergrund spiele.
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