Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Nördlingen: Rücksichtslos gefahren? Krankenwagenfahrer vor Gericht

Nördlingen
27.12.2016

Rücksichtslos gefahren? Krankenwagenfahrer vor Gericht

Ein Krankenwagen war bei dem Verkehrsunfall involviert, um den es kürzlich vor dem Nördlinger Amtsgericht ging (Symbolbild).
Foto: Symbolfoto: Alexander Kaya

Der Fahrer eines Krankenwagens hatte im Einsatz eine Autokolonne überholt. Ein Autofahrer musste darum ausweichen und verunfallte. Wer trägt die Schuld?

Ein Krankenwagen war bei dem Verkehrsunfall involviert, um den es kürzlich vor dem Nördlinger Amtsgericht ging. Zahlreiche Zeugen sagten bei der Beweisaufnahme aus, und die ergab laut einer Pressemitteilung des Amtsgerichts folgendes: Der Krankenwagen überholte im Frühjahr 2016 auf der Bundesstraße 25 nach dem Harburger Tunnel in Richtung Nördlingen mit Blaulicht und Martinshorn eine Autokolonne. Der Krankenwagen fuhr dabei über die dort doppelt durchgezogene Linie im Überholverbot auf die zweispurige Gegenfahrbahn. Offenbar zum gleichen Zeitpunkt scherte hinter einem entgegenkommenden Lastwagen ein Fahrzeug auf die dortige Überholspur aus, sodass Krankenwagen und überholender Wagen direkt aufeinander zufuhren. Der Autofahrer aus Nördlingen lenkte sein Fahrzeug derart nach rechts, dass der Krankenwagen knapp an den überholten Fahrzeugen vorbeifahren konnte. Der Autofahrer konnte aber eine Kollision mit dem Lastwagen, den er überholen wollte, nicht mehr verhindern.

Zeugen sprechen von "extrem brenzliger" Situation

Laut der Pressemitteilung gab der Fahrer des Krankenwagens vor Gericht zu, die Situation falsch eingeschätzt zu haben. Auch neutrale Zeugen sprachen von einer "extrem brenzligen" Situation, die beinahe sogar weitere Auffahrunfälle verursacht hätte. Der zuständige Richter sah das Verschulden im Wesentlichen auf der Seite des Fahrers des Krankenwagens.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.