Rücksichtslos gefahren? Krankenwagenfahrer vor Gericht
Der Fahrer eines Krankenwagens hatte im Einsatz eine Autokolonne überholt. Ein Autofahrer musste darum ausweichen und verunfallte. Wer trägt die Schuld?
Ein Krankenwagen war bei dem Verkehrsunfall involviert, um den es kürzlich vor dem Nördlinger Amtsgericht ging. Zahlreiche Zeugen sagten bei der Beweisaufnahme aus, und die ergab laut einer Pressemitteilung des Amtsgerichts folgendes: Der Krankenwagen überholte im Frühjahr 2016 auf der Bundesstraße 25 nach dem Harburger Tunnel in Richtung Nördlingen mit Blaulicht und Martinshorn eine Autokolonne. Der Krankenwagen fuhr dabei über die dort doppelt durchgezogene Linie im Überholverbot auf die zweispurige Gegenfahrbahn. Offenbar zum gleichen Zeitpunkt scherte hinter einem entgegenkommenden Lastwagen ein Fahrzeug auf die dortige Überholspur aus, sodass Krankenwagen und überholender Wagen direkt aufeinander zufuhren. Der Autofahrer aus Nördlingen lenkte sein Fahrzeug derart nach rechts, dass der Krankenwagen knapp an den überholten Fahrzeugen vorbeifahren konnte. Der Autofahrer konnte aber eine Kollision mit dem Lastwagen, den er überholen wollte, nicht mehr verhindern.
Zeugen sprechen von "extrem brenzliger" Situation
Laut der Pressemitteilung gab der Fahrer des Krankenwagens vor Gericht zu, die Situation falsch eingeschätzt zu haben. Auch neutrale Zeugen sprachen von einer "extrem brenzligen" Situation, die beinahe sogar weitere Auffahrunfälle verursacht hätte. Der zuständige Richter sah das Verschulden im Wesentlichen auf der Seite des Fahrers des Krankenwagens.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.