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  3. Nördlingen/Augsburg: Säugling fast zu Tode geschüttelt - Mädchen lebenslang geschädigt

Nördlingen/Augsburg
03.10.2015

Säugling fast zu Tode geschüttelt - Mädchen lebenslang geschädigt

Gutachter im Prozess: Das Baby wird lebenslang geschädigt sein.
Foto: Alexander Kaya, Symbol

Im Prozess um einen fast zu Tode geschüttelten Säugling stand die angeklagte Mutter offenbar nahe davor, ihre Aussage zu ändern. Und ein Gutachter erklärte die Folgen der Tat.

Es sind die Minuten in einem Prozess vor dem Schwurgericht, vor denen sich viele Angeklagte fürchten. Wenn der Gerichtsmediziner sein Gutachten erläutert, wenn er in schonungsloser Offenheit bis ins kleinste Detail Verletzungen des Opfers erklärt, wenn er drastisch die Folgen der Schädigungen anspricht, dann bleiben die wenigsten Angeklagten ohne Gefühlsregung. Vor allem dann, wenn das Opfer das eigene Kind ist. Am dritten Verhandlungstag im Prozess vor dem Augsburger Schwurgericht wegen versuchten Totschlags an einem zwei Monate alten Baby, wird die angeklagte Mutter, eine 25-jährige Syrerin, mit dem für sie wohl brutal klingenden forensischen Gutachten von Professor Randolph Penning, dem renommierten Münchner Rechtsmediziner, konfrontiert. Die Frau bricht in Tränen aus, verbirgt das Gesicht auf ihren Händen auf dem Tisch. „Ich kann das nicht hören“, lässt sie von einem Dolmetscher übersetzen.

Mutter soll stundenlang keinen Arzt gerufen haben

Dem Sachverständigen, der einige schwierige Fragen sogar mit drei weiteren erfahrenen Medizinern, alles Kapazitäten auf ihrem Fachgebiet, besprochen hat, kommt in diesem Verfahren eine durchaus entscheidende Rolle zu. Denn das Gericht muss sich mit vier verschiedene Versionen des Tatgeschehens auseinandersetzen. Und nur der Gutachter kann sagen, welche Version anhand der Verletzungen und der Folgen die wahrscheinliche ist. Wer das kleine Mädchen an jenem 12. Januar in Nördlingen so schwer verletzt haben könnte, dass es ein Leben lang schwerst hirngeschädigt sein wird, dass es nie mehr ein normales Leben wird führen können.

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