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22. Dezember 2008 04:52 Uhr

Schäferstündchen endet vor Gericht

Nördlingen/Donauwörth (wwi) - Es sollte ein romantisches "erstes Mal" werden. Eine 18-Jährige aus dem Altlandkreis Donauwörth bat heuer im Sommer einen Mann, der ein Stück älter als sie war, zum Schäferstündchen. Dieses entwickelte sich aber zu einer wahren Tragödie, die nun vor Jugendrichter Gerhard Schamann in Nördlingen endete.

Für die junge Frau war jener Abend alles andere als ein schönes Erlebnis. Sie war emotional mitgenommen, hatte Schmerzen und weinte, als sie nach dem intimen Treffen mit einigen Freundinnen zusammenkam. Die machten sich Sorgen angesichts des Zustands der 18-Jährigen. Die sagte zwar nicht genau, warum sie so aufgewühlt war, die Bekannten vermuteten jedoch Schlimmes - zumal sie mitbekommen hatten, dass mit dem 29-Jährigen etwas gelaufen sein könnte. Die Freundinnen redeten auf das vermeintliche Opfer einer Gewalttat ein, doch die Polizei zu verständigen. Das machte die junge Frau dann auch. Sie rief bei den Gesetzeshütern an und teilte mit, gerade vergewaltigt worden zu sein. Ihr sei mit Schlägen gedroht worden, ließ sie die Beamten wissen.

Die sahen sich zum Handeln gezwungen und nahmen den angeblichen Täter in einer Kneipe fest. Die Kripo verhörte den Verdächtigen. Der stritt energisch ab, der Bekannten etwas Böses getan zu haben: Die habe ganz klar gesagt, dass sie das will. Parallel dazu sprachen die Ermittler auch mit dem augenscheinlichen Opfer. Dieses knickte ein und gab zu, es sei alles freiwillig geschehen. So klärte sich die Angelegenheit auf und die Ordnungshüter ließen den 29-Jährigen nach mehrstündigem Gewahrsam wieder frei.

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Erledigt war der Fall damit aber noch nicht. Im Gegenteil: Die Polizei leitete gegen die 18-Jährige ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung und wegen Freiheitsberaubung ein. Die Sache landete vor Gericht. In der Verhandlung machte Schamann klar, dass solche Delikte gar nicht gut bei der Justiz ankämen. Zum einen werde dem Opfer schwer geschadet, zum anderen hätten solche Fälle unter Umständen zur Folge, dass die Ermittler kritisch hinterfragen, ob eine Frau tatsächlich missbraucht wurde. Sei dies wirklich geschehen, belaste diese Prozedur das Opfer zusätzlich.

Gemeinnützige Arbeit als Strafe

Der Richter verurteilte die 18-Jährige zu 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er hielt ihr zugute, dass sie sich an jenem Abend der Konsequenzen ihrer falschen Verdächtigung gar nicht bewusst gewesen sei. Darauf hatte auch Verteidiger Dr. Bernd Scharinger hingewiesen. Vor dem Prozess hatte die Frau auf privat-zivilrechtlichem Weg finanziellen Schadenersatz geleistet.

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