Scheinselbständigkeit bringt Frau vor den Richter
Vor dem Amtsgericht Nördlingen wurde ein Verfahren behandelt, das an den Fall Georg Schmid erinnert. Warum sich der Prozess für die Angeklagte lohnte.
Manchmal geht alles ganz schnell. Dann dauert ein Strafverfahren kaum zwanzig Minuten. Das passiert etwa, wenn die Sachlage klar und unkompliziert ist, wenn die Angeklagte geständig ist, wenn Staatsanwalt und Richter milde gestimmt sind. So wie am heutigen Donnerstag vor dem Amtsgericht in Nördlingen.
Eine Frau musste sich verantworten, weil sie faktisch bei einem Security-Dienst im Landkreis beschäftigt gewesen war, offiziell aber als Selbstständige für das Unternehmen gearbeitet hatte. Eine Scheinselbstständigkeit also, ähnlich wie im Fall Georg Schmid, der zuletzt öffentlich großes Aufmerksamkeit bekommen hatte, nur in erheblich kleinerem Rahmen. Richter Gerhard Schamann spielte auch recht deutlich auf den Fall Schmid an, als er zur Angeklagten sagte, er schätze, ihr sei „immer flau im Magen geworden“, wenn sie im Radio von entsprechenden Fällen gehört habe. Die Frau sagte, sie habe nicht gewusst, etwas Falsches gemacht zu haben, sie habe niemandem schaden wollen.
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