Streit um Service für Kassenpatienten
Viele Kliniken bieten ambulante Sprechstunden an. Niedergelassene Fachärzte wollen das verhindern. Warum sich der Wirbelsäulenspezialist Alexander Wild gegen eine Klage wehrte.
Für die Patienten ist es ein Service, wenn sie bei Rückenleiden oder anderen Problemen eine ambulante Sprechstunde in einem Krankenhaus besuchen können. Sie treffen dort auf jene Ärzte, von denen sie später auch während eines möglichen Klinikaufenthalts behandelt und operiert werden. Mitunter erhält man bei einer Klinik-Sprechstunde auch schneller einen Termin als in einer Facharzt-Praxis. Doch den niedergelassenen Ärzten, die in eigenen Praxen arbeiten, passen diese Angebote gar nicht. Sie sehen in den Klinik-Sprechstunden unzulässige Konkurrenz und befürchten den Verlust von Patienten – und damit Einnahmen.
Um diesen Konflikt ging es auch in einem Rechtsstreit, den der Verein „Nous“ – ein Zusammenschluss von mehreren Dutzend Orthopäden und Unfallchirurgen in der Region – mit dem renommierten Wirbelsäulenspezialisten Professor Alexander Wild ausgetragen hat. Der Mediziner arbeitete rund zehn Jahre als Chefarzt an der Hessing-Klinik in Augsburg, ehe er 2014 an die Donau-Ries-Kliniken in Donauwörth wechselte. Der Verein warf Wild vor, er habe an beiden Kliniken widerrechtlich kostenlose ambulante Sprechstunden für Kassenpatienten angeboten. Erlaubt sei ihm das nur für Privatpatienten und Selbstzahler.
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