Unterlassungsklage gegen Molkerei Gropper
Die Gewerkschaft NGG wirft dem Bissinger Unternehmen vor, sich nicht an den Tarifvertrag zu halten.
Mit weiß-roten Flaggen, Trillerpfeifen und Plakaten haben rund 20 Frauen und Männer am Mittwochvormittag ihrem Unmut Luft gemacht. Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) demonstrierten im Juli dieses Jahres vor den Toren der Bissinger Molkerei Gropper. Der Vorwurf der Gewerkschaft: Das Unternehmen halte sich nicht an alle Eckpunkte des Tarifvertrags für Arbeitszeitkonten, beispielsweise sei die Führung zweier solcher Konten nicht zulässig. Schon im Sommer teilte die Kesseltaler Firma mit, dass die entsprechende Betriebsvereinbarung in „gegenseitigem Einverständnis und fairer Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Betriebsräten“ ausgehandelt worden sei. Trotzdem hat die Gewerkschaft nun eine Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht Augsburg gegen die Molkerei Gropper eingereicht, wie Geschäftsführer der NGG in Schwaben, Tim Lubecki, in einer Pressemitteilung erläutert.
Die tarifgebundene Molkerei unterlaufe bei Regelungen zu Arbeitszeitkonten bayernweit geltende Branchentarifverträge. Damit spare sich die Molkerei Geld und verschaffe sich einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, so der Vorwurf. Lubecki: „Die Klage bezweckt, dass Gropper die Umsetzung der tarifwidrigen Regelungen unterlässt. Die Molkerei Gropper ist in den letzten Jahren expandiert und produziert mit 800 Beschäftigten an zwei Standorten Milchprodukte und Fruchtsäfte vor allem für Discounter wie Aldi und Lidl.“ Die NGG bedauere die Entwicklung, hält die Klage aber für notwendig. Über Monate habe die NGG Molkereichef Heiner Gropper Verhandlungen angeboten. Diese seien immer ausgeschlagen worden, steht es weiter in der Mitteilung. „Gropper verstößt willentlich gegen Tarifverträge und hat tarifwidrige Regelungen mit Druck beim Betriebsrat durchgeboxt. Das nehmen wir nicht hin“, so Lubecki und weiter: „Herr Gropper bekommt keinen Tarifrabatt. Das sind wir unseren Mitgliedern schuldig.“
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