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  3. Schöffengericht: Vater wollte sich und seinen Sohn ertränken

Schöffengericht
15.04.2011

Vater wollte sich und seinen Sohn ertränken

Das Familiendrama konnte abgewendet werden. Bewährungsstrafe für eine Kurzschluss-Tat

Nördlingen „Nach der Sorgerechtsverhandlung werden Sie Ihren Sohn nie wieder sehen.“ Wie reagiert ein Vater, dessen sechsjähriger Sohn sein „Ein und alles“ ist, wenn er diese Worte von seinem Anwalt hört? Ein 60-jähriger Vater aus einer Rieser Gemeinde konnte sie nicht ertragen. Er holte am Tag der anstehenden Verhandlung im Sommer 2009 seinen Sohn aus dem Bett, trug ihn zu einer Wassergrube auf seinem Grundstück, sprang mit ihm hinein und wollte sich und ihn umbringen. In einem Abschiedsbrief hatte er geschrieben, man könne ihn und seinen Sohn nicht trennen. Und er hatte eine Skizze beigefügt, wie beide im Grab liegen sollten.

Zum Glück wurde die Tragödie abgewendet: Eine Bekannte, die mit zur Verhandlung kommen sollte und gerade ins Haus kam, hörte die Stimmen bei der Wassergrube und schritt ein. Daraufhin besann sich der Vater, hob das Kind aus dem Wasser und es wurde gerettet. Auch er selbst gab den Selbstmordversuch auf.

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