Ansbach Die Sperrung der B25 für schwere Lkw über zwölf Tonnen im Raum Dinkelsbühl/Feuchtwangen ist rechtmäßig. Dies entschied gestern die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Ansbach und wies damit eine Klage von 14 schwäbischen Spediteuren gegen diese "verkehrsrechtliche Anordnung" der Stadt Dinkelsbühl und des Landkreises Ansbach ab. Die unterlegene Seite kündigte an, in Berufung zu gehen.
Der Vorsitzende Richter, Günter Förster, sagte in der Urteilsbegründung, dass die Kammer die Sperrung als ein geeignetes Mittel ansehe, die Lärmbelastung für die Anwohner der B25 zu reduzieren. Die Richtwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht würden um 0,26 dB(A) überschritten, wie Berechnungen ergeben hätten und auch von der Klägerseite nicht bestritten würden. Somit seien die Voraussetzungen für die Anwendung des § 45 in der Straßenverkehrsordnung erfüllt, wonach Kommunen Straßenabschnitte, die durch Mautausweichverkehre belastet sind, sperren können. Selbst wenn nur ein zusätzlicher mautbedingter Lkw diese Werte überschreite, reiche das für die Anordnung eines Durchfahrtverbotes aus.
Zuvor hatte der Rechtsanwalt der Kläger, Dr. Franz-Günther Siebeck, erklärt, die Überschreitung des Wertes um 0,26 db(A) sei zu geringfügig, um ein Durchfahrtverbot zu rechtfertigen. Die Kammer sah dies gänzlich anders: Jegliche Überschreitung der Werte, egal um wie viel dB(A), führe zu einer Mehrbelastung der Anlieger. "Wenn ich da wohnen würde, wäre jeder Lkw, der mich nachts aus dem Bett wirft, einer zu viel", so Richter Förster.
Weiter sagte der Vorsitzende, bei einer Einführung von Tempo 30 wären nicht nur der Lkw-Verkehr betroffen, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies sei "unverhältnismäßig".
Im Hinblick auf die Sperrungsanträge von Kommunen im Ostalbkreis vor allem für die B29 und die L 1060 (wir berichteten) bemerkte Förster: "Es bleibt zu hoffen, dass jetzt auch Baden-Württemberg in die Gänge kommt, damit die Lkw auf die Autobahnen kommen, was meiner Ansicht nach nicht verkehrt wäre."
Tempo 30 bringt mehr ...
Rechtsanwalt Siebeck hatte zuvor die Auffassung vertreten, die Einführung von Tempo 30 würde für den Lärmschutz in den betroffenen Kommune mehr bringen als Sperrungen. Man müsse darüber hinaus die Frage aufwerfen, ob es sich beim Lkw-Aufkommen im Raum Dinkelsbühl wirklich vorwiegend um Mautausweichverkehr handle.
Michael Nuber, Spediteur aus Augsburg und einer der Kläger, erklärte gegenüber dem Gericht, es komme zu großen Problemen für die Transportunternehmen, wenn sie Fremdfirmen (eventuell auch aus dem Ausland) beauftragten, für sie zu fahren, diese jedoch von Ausnahmegenehmigungen nichts wüssten. Der Richter hierzu: "Dann schicken sie halt bei der Auftragsvergabe diese gleich mit zu den Firmen".
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: