Verwaltungsgerichtshof kippt Gewerbegebiet
Ausschlaggebend waren letztendlich Formfehler beim Bebauungsplan. Angesiedelte Firmen haben jedoch Bestandsschutz
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Osterwiesäcker“ in Ederheim vom März 2008 nachträglich für unwirksam erklärt. Die bereits dort angesiedelten Firmen haben nach Angaben von Bürgermeisterin Caroline Zehnpfennig Bestandsschutz und können bleiben.
Die Gemeinde müsse sich in den nächsten Wochen mit der neuen Lage beschäftigen und entscheiden, wie sie mit dem Gerichtsurteil umgehe, so die Rathauschefin gegenüber unserer Zeitung.
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