Vier Kinder können zu den Eltern zurück
Vier Kinder der Sekte Zwölf Stämme können wieder zu ihren Familien zurückkehren. Die Anhörungen am Familiengericht in Nördlingen gehen unterdessen weiter.
Der bisher verschwundene 13-jährige Bub der Sekte „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern hat sich mit seinen Eltern gestern an das Oberlandesgericht (OLG) in Augsburg gewandt, um dort eine Aufhebung der Entscheidung des Nördlinger Familiengerichts zu erreichen. Näheres dazu war zunächst noch nicht bekannt.
Wie Nördlingens Polizeichef Walter Beck mitteilte, waren Eltern und Sohn wohl spontan nach Augsburg gefahren, um dort vorzusprechen. Ein Richter des OLG empfing sie. Im Laufe des Tages wurden dann zwei Mitarbeiter des Donau-Rieser Jugendamtes zur Stellungnahme vom OLG angefordert und fuhren nach Augsburg.
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