Wahlplakate beschmiert
Manchen Kandidaten ziert derzeit ein Monokel, anderen wurde ein Hitlerbärtchen angemalt. Wie das bestraft wird und was die Betroffenen dazu sagen
Die Flut der Bundestags-Wahlkampfplakate scheint heuer stärker durch Schmierereien in Mitleidenschaft gezogen, als bei anderen Wahlen – zumindest bekommt man diesen Eindruck, wenn man durch Nördlingen fährt. Polizeichef Walter Beck hingegen erklärt, in der Gesamtübersicht der Polizeistreifen komme das Ries heuer relativ gut weg. Er vergleicht die Situation dabei mit Regionen wie Augsburg, Dillingen, Aalen oder Ellwangen, wo es sichtlich schlimmer sei. Das Beschmieren von Plakaten gilt laut Beck zunächst als Sachbeschädigung, die mit Geldstrafen geahndet wird. Sollte sich allerdings ein Kandidat allzu sehr verunglimpft fühlen, kann auch eine Beleidigungsklage daraus werden, die deutlich höhere Strafen nach sich zieht.
Grundsätzlich sind zwei Arten von Beschmierungen festzustellen: erstens Veränderungen aus „Spaß“ heraus wie Schnurrbärte, Brillen oder Monokel. Das Hitlerbärtchen dürfte in der Mitte zwischen reiner Schmierlust und dem zweiten Bereich liegen, nämlich dem politisch motivierten Ausdruck. Hier wird zum Teil systematisch gearbeitet; beispielsweise mit politischen Gegenparolen mittels Schablonen in Serie – offensichtlich nutzt man dabei auch hohe Leitern, um die Plakate zu erreichen.
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