Weiterer Junge zurück bei den Eltern
Oberlandesgericht erlaubt Rückkehr eines 14-Jährigen. Schulische Belange unterliegen noch dem Amtsgericht
Nördlingen/Deiningen Die Ermittlungen des Familiengerichtes am Amtsgericht Nördlingen zu den „Zwölf Stämmen“ dauern an, haben aber laut Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag eine neue Ebene erreicht. „Das Verfahren zur einstweiligen Anordnung wurde jetzt in das Hauptsacheverfahren übergeleitet“, erklärte Beyschlag gestern auf anfrage. Über die Vernehmung der Kinder und Eltern hinaus würden neue Ermittlungen geführt, wozu beispielsweise familienpsychologische Gutachten eingeholt werden.
Das Oberlandesgericht München reagierte inzwischen auf die Beschwerde der Eltern eines 14-jährigen Jungen und hob Beschlüsse des Familiengerichts in Nördlingen auf, wonach den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden war. Der Junge kann ab jetzt also wieder in Klosterzimmern leben.
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