Zerstörungswut in der Wohnung des Ex-Freunds
Eine 30-Jährige übernachtet beim früheren Partner und findet am nächsten Morgen ein Dirndl. Dann rastet sie aus. Nun steht sie vor Gericht.
Normalerweise hoffen Opfer vor Gericht auf eine angemessene Bestrafung des Täters. Nur in seltenen Fällen ist das Gegenteil der Fall, vor allem dann, wenn Opfer und Täter eigentlich befreundet sind. Dies geschah nun am Amtsgericht in Nördlingen. Ein 48-jähriger Nördlinger zog den Strafantrag gegen seine Ex-Freundin zurück – sie solle nach einem Besuch der Nördlinger Mess’ in seiner Wohnung ausgerastet sein. Die 30-Jährige war trotz des Rückzugs nicht ganz aus der Sache.
Es war der letzte Sonntag des diesjährigen Volksfestes in Nördlingen. Die beiden Ex-Partner waren jeweils mit Freunden auf der Mess’, tranken Alkohol und vergnügten sich. Als die 30-Jährige auf dem Heimweg noch Licht in ihrer früheren, gemeinsamen Wohnung sah, schaute sie bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten vorbei. Denn schon in den Wochen davor kamen sich die beiden wieder näher. So verbrachten sie die Nacht auf den 10. Juni gemeinsam.
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